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Alleen in Nordrhein-Westfalen

Bäume im Straßenraum können für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge eine Gefahr darstellen. So ist die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall mit Baumanprall getötet zu werden viermal höher, schwer verletzt zu werden doppelt so hoch wie bei einem sonstigen Unfall.

Diese Erkenntnisse müssen und werden bei der Entwurfsaufstellung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW auf der Basis gültiger Gesetze, Richtlinien und Erlasse berücksichtigt. Ziel ist, das Risiko schwerer Unfallfolgen für Verkehrsteilnehmer bei neuen, um- oder ausgebauten Straßen zu verringern. Baumreihen und Alleen sind aber nicht nur eine Quelle von Verletzungsgefahr.

Nordrhein-Westfalen hat eine Vielzahl an Alleen

Funktionen von Baumreihen und Alleen im Straßenraum

Als Baumreihen und Alleen übernehmen sie unterschiedliche Funktionen im Straßenraum. Diese Funktionen müssen bei der Frage, ob und an welchen Stellen an neuen Straßen Alleen oder Baumreihen gepflanzt werden sollen, maßgeblich berücksichtigt werden.

  • Sie gestalten den Straßenraum; Bäumen tragen zur besseren Orientierung der Verkehrsteilnehmer bei und können damit Unfälle vermeiden.
  • Sie können die landschaftsgerechte Eingliederung einer neuen Straße unterstützen. Dies wird durch das Landschaftsgesetz NRW dann erforderlich, wenn Eigenart und Schönheit der Landschaft bereits durch Baumreihen und Alleen geprägt sind.
  • Durch ihren Einsatz kann eine neue Straße eine kulturhistorisch wertvolle Allee ersetzen, zum Beispiel als Zufahrt zu einem Ort.
  • Durch Bäume können besondere Gestaltungsziele erreicht werden, zum Beispiel auf Verbindungsstrecken zwischen zwei Waldparzellen.

Straßen.NRW ist sich dieses gestalterischen und kulturellen Wertes von Baumreihen und Alleen bewusst. Gleichzeitig ist Straßen.NRW aber auch zu einem hohem Maß an Verkehrssicherheit verpflichtet. So prüft der Landesbetrieb bei Neu- und Nachpflanzungen landschaftliche, kulturelle und verkehrliche Aspekte und stimmt diese mit den geltenden Regelwerken ab. Um beiden Belangen gerecht werden zu können, finden in jedem Einzelfall sowohl für die Fragen des "Ob" und "Wie" bei Neu- und Nachpflanzungen wie auch für die Sicherheitsanalyse des bestehenden Straßennetzes sensible Abwägungsprozesse beider Belange statt.

Neupflanzung und Nachpflanzung von Alleebäumen

Nach den geltenden technischen Regelwerken können mit Blick auf die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern Bäume hinter "passiven Schutzeinrichtungen", die aus anderen Gründen erforderlich sind, zum Beispiel bei höheren Dammlagen oder auf Einschnittsböschungen - unbedenklich gepflanzt werden. Dabei sind Mindestabstände zu passiven Schutzeinrichtungen einzuhalten.

Die Unbedenklichkeit von Baumpflanzungen kann auch durch entsprechend große Pflanzabstände zur Fahrbahn erreicht werden. Die erforderlichen Abstände variieren zwischen 4,50 und 14 Metern und nehmen entsprechend große Flächen in Anspruch. Dadurch können Probleme mit dem Grunderwerb entstehen. Unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Richtlinien und der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden demnach bei Neubauplanungen auch zukünftig Baumpflanzungen realisiert werden.

Auch Nachpflanzungen von Einzelbäumen (in erhaltenswerten Alleen) und Baumreihen (bei lückenhaftem Baumbestand) an bestehenden Straßen sollen weiterhin möglich sein. Hierbei ist je nach örtlicher Situation eine angemessene Abwägung der Belange von Ökologie und Landschaftsbild mit der Verkehrssicherheit erforderlich, die auch zum Verzicht von Baumpflanzungen führen kann. Bei Nachpflanzungen sind gegebenenfalls verkehrssichernde Maßnahmen wie beispielsweise Schutzplanken oder verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich.

Unfallstatistik und Unfallvermeidung

Aufgrund der seit 1995 aussagekräftigeren Unfallstatistik hat Straßen.NRW diese Problematik für sich aufgegriffen. Daraufhin wurde 1999 ein Regelwerk eingeführt. Danach werden für das gesamte Straßennetz nach einem festgelegten Schema im Rahmen einer Drei-Jahres-Unfallanalyse auffällige Bereiche mit Baumanprall gefiltert, analysiert und entschärft. Zuständig sind die Niederlassungen vor Ort.

Bei der Entschärfung unfallauffälliger Stellen oder Strecken verfolgt Straßen.NRW durch die Wahl der Maßnahmen das Ziel, "die Unfallvermeidung vor der Unfallfolgenminimierung" zu stellen.

Die Maßnahmen werden in der Regel mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Maßnahmen können nach Einzelfallentscheidung sein:

zur Unfallvermeidung:

  • Geschwindigkeitsreduzierung in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten – gegebenenfalls mit Überwachung
  • Kurvenbegradigung
  • Verbesserung der Erkennbarkeit
  • Oberflächenverbessernde Maßnahmen

zur Minimierung der Unfallfolgen:

  • Passive Schutzeinrichtungen
  • Schaffung eines hindernisfreien Seitenraums, zum Beispiel durch das Fällen von Bäumen

Das Fällen von Bäumen in unfallrelevanten Bereichen gilt bei Strassen.NRW unter Berücksichtigung der Belange der Landschaftspflege als "ultima ratio" und wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn im Abwägungsprozess keine anderen Maßnahmen durch die örtlichen Besonderheiten Erfolg versprechen beziehungsweise umsetzbar sind. So ist bei den oben genannten 183 unfallauffälligen Bereichen lediglich 21 mal das Fällen von Bäumen notwendig gewesen.